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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Rechtssatz
Wird eine Maschine gekauft, so richtet sich der Zeitpunkt der Anschaffung nicht nach den zivilrechtlichen Grundsätzen über den Erwerb des Besitzes oder des Eigentums. Maßgebend ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise. Im Augenblick des Ausscheidens aus dem Betrieb des Verkäufers liegt Anschaffung durch den Käufer vor (das Wirtschaftsgut kann gleichzeitig nur einem Steuersubjekt zugerechnet werden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140254.X01Im RIS seit
03.05.1983