RS Vwgh 2007/6/27 2005/04/0257

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Veröffentlicht am 27.06.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

AVG §74 Abs2;
BVergG 2002 §177 Abs1;
BVergG 2002 §177 Abs3;
BVergG 2002 §177 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Die nicht im Sinne des § 74 Abs. 2 zweiter Satz AVG zeitgerechte Geltendmachung des Kostenersatzanspruches bewirkt dessen Verlust (vgl. das hg. Erkenntnis vom 17. Mai 1999, Zl. 95/05/0255, VwSlg. 15143 A/1999). (Hier: Dass eine zeitgerechte Geltendmachung des Anspruches auf Ersatz der Pauschalgebühren im Verwaltungsverfahren nicht möglich gewesen wäre, ist nicht hervorgekommen, insbesondere stellt das Vertrauen auf die Richtigkeit der diesbezüglichen Spruchpraxis des Bundesvergabeamtes keine solche Unmöglichkeit dar.)

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040257.X02

Im RIS seit

27.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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