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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §117;Rechtssatz
Der Umstand, dass das - zur Enteignung bestimmte - mit der Dienstbarkeit als Zwangsrecht belastete Grundstück am Stichtag, das ist im Zeitpunkt der Rechtskraft des Enteignungsbescheides, tatsächlich landwirtschaftlich genutzt wird, berechtigt die Wasserrechtsbehörde nicht zu der Annahme, dass das gegenständliche Grundstück notwendigerweise auch als landwirtschaftlich gewidmet zu bewerten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982070157.X03Im RIS seit
25.08.2004Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008