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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Wenn von der Lebensgefährtin keine Arbeitsleistungen mehr erbracht werden, dann ist es rechtswidrig, einen Anspruchsverzicht aus einer dauernden Ertragsquelle als gegeben anzunehmen.
Schlagworte
Ordentliche Bewirtschaftung Erzielung eines ausreichenden EinkommensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983090027.X03Im RIS seit
08.11.2004