RS Vwgh 1983/5/11 82/13/0262

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Veröffentlicht am 11.05.1983
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Frage einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe ist - unabhängig vom Vorliegen eines Verdachtes einer Abgabenhinterziehung - von den Einkommensverhältnissen und Vermögensverhältnissen des Abgabepflichtigen nicht zu trennen (Hinweis E 3.3.1982, 81/13/0182, und vom 15.2.1983, 82/14/0246, 0268, 0269). Der bloße Verdacht einer Abgabenhinterziehung reicht daher für einen Sicherstellungsauftrag nicht aus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982130262.X01

Im RIS seit

11.05.1983

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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