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EStGNorm
BAO §21 Abs1Rechtssatz
Einlagen, die in Umgehungsabsicht ausschließlich zu dem Zweck getätigt werden, eine Nachversteuerung gemäß § 11 Abs 6 EStG 1972 zu verhindern, bzw den Eintritt der dafür vorgesehenen Voraussetzungen zu verschleiern, sind nicht geeignet, diese Nachversteuerung zu vermeiden (im Beschwerdefall: Einlagen, die in Umgehungsabsicht ausschließlich zu dem Zweck getätigt werden, eine Nachversteuerung gemäß Paragraph 11, Absatz 6, EStG 1972 zu verhindern, bzw den Eintritt der dafür vorgesehenen Voraussetzungen zu verschleiern, sind nicht geeignet, diese Nachversteuerung zu vermeiden (im Beschwerdefall:
1) kurzfristige Einlage um den Bilanzstichtag, Hinweis auf E des VwGH vom 14.11.1978, 1763/78 und vom 23.2.1979, 951/78;
2) Einlage im Wege einer "Luftbuchung", durch die wirtschaftlich das Eigenkapital der steuerpflichtigen KG nicht verändert wurde).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130239.X01Im RIS seit
24.08.2022Zuletzt aktualisiert am
24.08.2022