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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §29a;Rechtssatz
Rechtswidrigkeiten, die bei einer Übertragung nach § 29a VStG 1950 unterlaufen, können bei der Überprüfung des der Übertragung folgenden Bescheides geltend gemacht und aufgegriffen werden.Rechtswidrigkeiten, die bei einer Übertragung nach Paragraph 29 a, VStG 1950 unterlaufen, können bei der Überprüfung des der Übertragung folgenden Bescheides geltend gemacht und aufgegriffen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982030216.X02Im RIS seit
13.05.2004