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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §101 Abs1 lita;Rechtssatz
Verfolgungsverjährung im Sinne des § 31 Abs 1 VStG 1950 ist im
Falle einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs 1 KFG in
Verbindung mit den übrigen in Betracht kommenden Vorschriften
betr. "Überladung" eines Kraftfahrzeuges (§ 101 Abs 1 lit a und
Abs 2 KFG 1967) eingetreten, wenn innerhalb der Verjährungsfrist
die Vorwürfe erhoben wurden, a)1 der Bfr habe "den Lenker .... mit
einem Transport von ... beauftragt, wobei festgestellt wurde, dass
.... überladen war" (nachträglich hat sich herausgestellt, dass
kein derartiger "Auftrag" erteilt wurde), und b) der Bfr habe dem
.... den Lkw-Zug ... zum Lenken überlassen, wobei festgestellt
wurde, dass . überladen war" (daraus ergibt sich nicht, dass der Bfr wegen der Beladung nicht entsprechend gesorgt hat, auch wenn die Überladung objektiv feststeht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982020220.X02Im RIS seit
29.04.2004