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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs7;Rechtssatz
Eine Partei kann nicht in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt werden, wenn die belangte Behörde eine (unzulässige) Berufung nicht als Aufsichtsbeschwerde behandelt hat (Hinweis E 5.9.1980, 0620/78).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983110082.X02Im RIS seit
03.02.2005