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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §183 Abs4;Rechtssatz
Es genügt nicht, daß Anhaltspunkte vorliegen, die eine gewisse Wahrscheinlichkeit begründen, es sei die Absicht der Ersparung von Abgaben vorhanden gewesen. Vielmehr muß das Vorliegen dieser Absicht in einem mängelfreien Verfahren FESTGESTELLT und hiebei jedenfalls Parteiengehör gewährt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982160008.X02Im RIS seit
19.05.1983