RS Vwgh 1983/5/25 83/01/0103

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Veröffentlicht am 25.05.1983
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs3;

Rechtssatz

Ausführungen, wonach im Gegenstand es nicht rechtswidrig oder willkürlich ist, wenn nicht an Stelle der Beschlagnahme der Erlag eines Geldbetrages angeordnet wird, weil auf diese Weise der qualvoll Zustand der Tiere nicht beendet werden und diese nicht einer entsprechenden Pflege zugeführt worden wären.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010103.X03

Im RIS seit

20.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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