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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen, wonach im Gegenstand es nicht rechtswidrig oder willkürlich ist, wenn nicht an Stelle der Beschlagnahme der Erlag eines Geldbetrages angeordnet wird, weil auf diese Weise der qualvoll Zustand der Tiere nicht beendet werden und diese nicht einer entsprechenden Pflege zugeführt worden wären.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983010103.X03Im RIS seit
20.04.2004Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008