RS Vwgh 1983/5/25 83/01/0103

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Veröffentlicht am 25.05.1983
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §39 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1139/70 E 21. April 1971 RS 1

Stammrechtssatz

Die Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.Die Beschlagnahme nach Paragraph 39, Absatz eins, VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983010103.X01

Im RIS seit

20.04.2004

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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