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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §39 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1139/70 E 21. April 1971 RS 1Stammrechtssatz
Die Beschlagnahme nach § 39 Abs 1 VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.Die Beschlagnahme nach Paragraph 39, Absatz eins, VStG 1950 setzt neben den beiden Tatbestandsmerkmalen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung und des für dieses Delikt als Strafe angedrohten Verfalls als weiteres rechtserhebliches Merkmal voraus, daß eine Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983010103.X01Im RIS seit
20.04.2004Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008