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L82401 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll BurgenlandNorm
MüllG Bgld §5;Rechtssatz
Ein Hinweis eines Berufungswerbers in der Berufung gegen den Bescheid der Behörde erster Instanz, die Behörde habe unzureichende Informationen über Ausnahmen von der Anschlusspflicht gegeben, kann nicht als Antrag gemäß § 6 Abs 2 MüllG 1980 gewertet werden.Ein Hinweis eines Berufungswerbers in der Berufung gegen den Bescheid der Behörde erster Instanz, die Behörde habe unzureichende Informationen über Ausnahmen von der Anschlusspflicht gegeben, kann nicht als Antrag gemäß Paragraph 6, Absatz 2, MüllG 1980 gewertet werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983010099.X02Im RIS seit
26.04.2004