RS Vwgh 1983/5/27 83/17/0031

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Veröffentlicht am 27.05.1983
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1962 §50 Abs3 idF 1976/626;
VStG §17 Abs1;
VStG §39 Abs1;

Rechtssatz

Die von § 17 Abs 1 VStG geforderte Beziehung des Automateneigentümers zur Verwaltungsübertretung und die Notwendigkeit der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls sie von der Behörde auf den konkreten Fall bezogen zu begründen; eine Begründung mit in Verwaltungsstrafverfahren im allgemeinen gemachten Erfahrungen der Behörde entspricht nicht den Verfahrensvorschriften.Die von Paragraph 17, Absatz eins, VStG geforderte Beziehung des Automateneigentümers zur Verwaltungsübertretung und die Notwendigkeit der Beschlagnahme zur Sicherung des Verfalls sie von der Behörde auf den konkreten Fall bezogen zu begründen; eine Begründung mit in Verwaltungsstrafverfahren im allgemeinen gemachten Erfahrungen der Behörde entspricht nicht den Verfahrensvorschriften.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983170031.X03

Im RIS seit

27.05.1983

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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