RS Vwgh 1983/5/27 82/04/0187

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Veröffentlicht am 27.05.1983
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Index

23/01 Konkursordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs3;
GewO 1973 §13 Abs5;
GewO 1973 §13 Abs7;
KO §166 Abs1;

Rechtssatz

Eine Aufhebung des Konkurses nach § 166 Abs 1 Konkursordnung hat nicht die Rechtswirkung, dass der Beschluss über die Eröffnung des Konkurses rückwirkend beseitigt worden wäre.Eine Aufhebung des Konkurses nach Paragraph 166, Absatz eins, Konkursordnung hat nicht die Rechtswirkung, dass der Beschluss über die Eröffnung des Konkurses rückwirkend beseitigt worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982040187.X03

Im RIS seit

05.07.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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