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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §32;Rechtssatz
Die Zurechnung vermieteter Liegenschaften (Liegenschaftsteile) zum BETRIEBSVERMÖGEN des Grundstückshandelsbetriebes bedeutet, daß die Ergebnisse der Vermietung im Gesamtergebnis des Gewerbebetriebes ihren Niederschlag zu finden haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140188.X12Im RIS seit
31.05.1983Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019