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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §32;Rechtssatz
Grundstücke, die trotz ihrer zwischenzeitigen Vermietung zur Veräußerung bestimmt sind, und nicht dazu, dem Betrieb (bezogen auf ihre Nutzungszeit) auf Dauer zu dienen, bilden Umlaufvermögen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140188.X11Im RIS seit
31.05.1983Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019