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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §32;Rechtssatz
Tritt bei einem bisherigen Grundstückshändler die Vermögensverwertung gegenüber der Vermögensnutzung durch Fruchtziehung nach der Lage des jeweiligen Falles in den Hintergrund, so ist eine Aufgabe des Grundstückshandelsbetriebes (Übergang zur Vermögensverwaltung) zu unterstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140188.X10Im RIS seit
31.05.1983Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019