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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §32;Rechtssatz
Bei einem Steuerpflichtigen, der sich mit Grundstücksgeschäften befaßt, bleibt bei der Beurteilung der Frage, ob gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, aus der Sicht des Eigenbedarfes nur jenes Grundstück außer Ansatz, das objektiv eigenen Wohnzwecken des Steuerpflichtigen dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140188.X06Im RIS seit
31.05.1983Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019