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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §32;Rechtssatz
Der Umstand, daß der Steuerpflichtige zunächst nur Grundstücke ankaufte und sie erst nach Beendigung dieser Ankaufsphase in einer zeitlich anschließenden Verkaufsphase wieder absetzte, spricht noch nicht gegen gewerblichen Grundstückshandel (Hinweis E 9.7.1965, 28/65).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140188.X05Im RIS seit
31.05.1983Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019