RS Vwgh 1983/5/31 82/14/0188

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Veröffentlicht am 31.05.1983
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Steuerpflichtige zunächst nur Grundstücke ankaufte und sie erst nach Beendigung dieser Ankaufsphase in einer zeitlich anschließenden Verkaufsphase wieder absetzte, spricht noch nicht gegen gewerblichen Grundstückshandel (Hinweis E 9.7.1965, 28/65).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982140188.X05

Im RIS seit

31.05.1983

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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