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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §32;Rechtssatz
Indizien für GrundstücksHANDEL sind
a) wenn der Steuerpflichtige auch sonst im Grundstücksgeschäft
tätig ist, b) die Parifizierung
angekaufter Miethäuser,
c) die Finanzierung der Grundstückskäufe mit Fremdmitteln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140188.X04Im RIS seit
31.05.1983Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019