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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0098/55 E 29. Juni 1956 VwSlg 1458 F/1956 RS 2Stammrechtssatz
Damit von einer Übereignung "im ganzen" gesprochen werden kann, müssen nicht alle zum Unternehmen gehörigen Wirtschaftsgüter übereignet werden, sondern nur die betriebswesentlichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981140058.X02Im RIS seit
31.05.1983