RS Vwgh 1983/6/8 82/09/0015

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Veröffentlicht am 08.06.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Unter den beteiligten Bedingungen (einer Gesundheitsschädigung iSd § 4 Abs 1 KOVG 1957) können nur diejenigen als wirkende Glieder in die Kausalkette eingereiht werden, die zur Entstehung der Wirkung wesentlich beigetragen haben (Hinweis E 27.10.1953, 2241/51, VwSlg 3159 A/1953).Unter den beteiligten Bedingungen (einer Gesundheitsschädigung iSd Paragraph 4, Absatz eins, KOVG 1957) können nur diejenigen als wirkende Glieder in die Kausalkette eingereiht werden, die zur Entstehung der Wirkung wesentlich beigetragen haben (Hinweis E 27.10.1953, 2241/51, VwSlg 3159 A/1953).

Schlagworte

Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982090015.X02

Im RIS seit

28.09.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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