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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Unter den beteiligten Bedingungen (einer Gesundheitsschädigung iSd § 4 Abs 1 KOVG 1957) können nur diejenigen als wirkende Glieder in die Kausalkette eingereiht werden, die zur Entstehung der Wirkung wesentlich beigetragen haben (Hinweis E 27.10.1953, 2241/51, VwSlg 3159 A/1953).Unter den beteiligten Bedingungen (einer Gesundheitsschädigung iSd Paragraph 4, Absatz eins, KOVG 1957) können nur diejenigen als wirkende Glieder in die Kausalkette eingereiht werden, die zur Entstehung der Wirkung wesentlich beigetragen haben (Hinweis E 27.10.1953, 2241/51, VwSlg 3159 A/1953).
Schlagworte
Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982090015.X02Im RIS seit
28.09.2004