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37/02 KreditwesenNorm
KWG 1979 §10 Abs1 Z2;Rechtssatz
Um hinsichtlich Verletzungen von Pflichten zur Anzeige gemäß § 10 Abs 1 Z 2 KWG in mehreren Fällen von Erwerbungen dauernder Beteiligungen Tateinheit annehmen zu dürfen, muß ein entsprechender FORTSETZUNGSZUSAMMENHANG festgestellt sein.Um hinsichtlich Verletzungen von Pflichten zur Anzeige gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 2, KWG in mehreren Fällen von Erwerbungen dauernder Beteiligungen Tateinheit annehmen zu dürfen, muß ein entsprechender FORTSETZUNGSZUSAMMENHANG festgestellt sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983170044.X05Im RIS seit
19.09.2001