Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §107 Abs1;Beachte
Siehe: 91/07/0135 E 19. April 1994 RS 2Rechtssatz
Der Zwangsverpflichtete hat keinen Anspruch und unmittelbar daher auch keinen Einfluss darauf, dass bei einem zu bewilligenden Vorhaben eine bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Variante realisiert wird. Er hat allerdings einen Anspruch darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die bezeichnete, die Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung im Sinne des Gesetzes begründet wird (Hinweis E 14.9.1978, 2938/76).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983070026.X01Im RIS seit
16.09.2004Zuletzt aktualisiert am
14.08.2014