RS Vwgh 2007/6/27 2005/03/0140

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Veröffentlicht am 27.06.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/03 Sonstiges Verkehrsrecht

Norm

GGBG 1998 §13 Abs1a Z2;
GGBG 1998 §13 Abs1a Z3;
GGBG 1998 §27 Abs1 Z1;
VStG §5 Abs2;
VStG §9 Abs1;
VStG §9 Abs2;
VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Im vorliegenden Fall ist eine Beförderung gefährlicher Güter in Österreich verfahrensgegenständlich. Ein Vertrauen darauf, dass eine nach deutschem Recht allenfalls wirksame Übertragung verwaltungsstrafrechtlicher Verantwortlichkeit auch für Handlungen gilt, welche in Österreich gesetzt werden, ist nach § 5 Abs 2 VStG nicht geschützt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005030140.X05

Im RIS seit

20.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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