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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §117;Beachte
Vorgeschichte: 2184/78 E 29. April 1980;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Wassermenge, die einem Kraftwerk dadurch entgeht, dass eine bisher bei diesem Kraftwerk durchgeflossene und zur Energieerzeugung verwendete Quellwasserspende dem bisherigen Einzugsgebiet durch eine Ableitung entzogen wird, nicht exakt messbar ist, hindert nicht, zu dem Hilfsmittel der Schätzung zu greifen und allenfalls auch dieser im Schätzungswege ermittelten Wassermenge deren durchschnittlichen Erzeugungsanteil an der Energieproduktion abzuleiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982070250.X02Im RIS seit
01.09.2004Zuletzt aktualisiert am
14.08.2014