RS Vwgh 1983/6/23 82/16/0142

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Veröffentlicht am 23.06.1983
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §696;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;
GrEStG 1955 §20;

Rechtssatz

Der Eintritt einer auflösenden Bedingung ist kein neuer Erwerbsvorgang, sondern bewirkt nur dessen Erlöschen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982160142.X01

Im RIS seit

23.06.1983
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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