RS Vwgh 1983/6/23 3023/80

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Veröffentlicht am 23.06.1983
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0419/71 E 28. Oktober 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Die Heranziehung eines von mehreren Gesamtschuldnern zur Steuerzahlung ist eine Ermessensentscheidung; für eine solche bleibt aber kein Raum, wenn, nachdem sich die Zahlungsunfähigkeit der übrigen Mitschuldner zur Zahlung in Anspruch genommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1980003023.X02

Im RIS seit

23.06.1983

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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