RS Vwgh 1983/6/27 83/12/0037

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Veröffentlicht am 27.06.1983
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht Nachkriegsrecht
Übergangsrecht

Norm

AVG §37;
AVG §56;
GÜG §24 Abs3;
GÜG §39 Abs1;
GÜG §39 Abs2;

Rechtssatz

Die behördliche Pflicht zur Erforschung des maßgebenden Sachverhaltes tritt in Anbetracht der dem Beamten auferlegten Pflicht zur Glaubhaftmachung der behaupteten Tatsache, er habe innerhalb der Räumungsfrist keine Wohnung erhalten können, in den Hintergrund.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens Sachverhaltsermittlung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1983120037.X02

Im RIS seit

22.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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