Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die behördliche Pflicht zur Erforschung des maßgebenden Sachverhaltes tritt in Anbetracht der dem Beamten auferlegten Pflicht zur Glaubhaftmachung der behaupteten Tatsache, er habe innerhalb der Räumungsfrist keine Wohnung erhalten können, in den Hintergrund.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens SachverhaltsermittlungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983120037.X02Im RIS seit
22.03.2005