RS Vwgh 2007/6/28 2007/16/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.2007
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §18 Abs2 Z3;
GGG 1984 TP2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2006/16/0010 E 18. Mai 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Aus dem systematischen Zusammenhang der Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes zueinander ist davon auszugehen, dass der Begriff des "Berufungsinteresses" in Tarifpost 2 GGG mit jenem des Wertes des (Teiles des ursprünglichen) Streitgegenstandes im Sinn des § 18 Abs. 2 Z. 3 GGG (d.h. mit dem Wert des Streitgegenstandes im Rechtsmittelverfahren) gleichzusetzen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007160031.X01

Im RIS seit

26.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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