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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §87 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/09/0073 E 6. Oktober 1982 RS 1Stammrechtssatz
Bei nur EINEM ausgewiesenen Arbeitserfolg in der daktyloskopischen Spurenauswertung kann - verglichen mit dem durchschnittlichen Erfolg der übrigen Mitarbeiter - nicht gesagt werden, dass die Feststellung, der Bfr habe nicht einen überdurchschnittlichen Arbeitserfolg aufgewiesen, sich auf einer denkwidrigen Würdigung der bei der Leistungsfeststellung zu berücksichtigenden Merkmale, wie Umfang und Wertung der Leistungen des Beamten ergebe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981090132.X03Im RIS seit
20.04.2004