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L34006 Abgabenordnung SteiermarkNorm
BAO §93 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0199 E 23. April 1998 RS 1 (hier ohne Klammerausdruck am Schluss)Stammrechtssatz
Zwar sind im Firmenbuch eingetragene Gesellschaften mit ihrer Firma zu bezeichnen, eine unrichtige Bezeichnung ist allerdings dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen (Hinweis E 26.4.1995, 93/03/0191, 0321). (Hier Ausführungen betreffend die Bezeichnung einer Versicherungsgesellschaft)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005160187.X02Im RIS seit
31.07.2007