Index
Verfahren vor dem VwGHNorm
RAO 1945 §34 Abs1 litdRechtssatz
Durch die Verzichtsleistung eines Rechtsanwaltes nach § 34 Abs 1 lit d der RAO erlischt auch dessen Vollmacht zur Vertretung vor dem VwGH. Es kann ihm daher nicht mehr ein Verbesserungsauftrag nach § 34 Abs 2 VwGG zugestellt werden.Durch die Verzichtsleistung eines Rechtsanwaltes nach Paragraph 34, Absatz eins, Litera d, der RAO erlischt auch dessen Vollmacht zur Vertretung vor dem VwGH. Es kann ihm daher nicht mehr ein Verbesserungsauftrag nach Paragraph 34, Absatz 2, VwGG zugestellt werden.
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983080091.X01Im RIS seit
03.05.2004Zuletzt aktualisiert am
19.06.2024