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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §412 Abs2;Rechtssatz
Es ist keineswegs offenkundig im Sinne des § 45 Abs 1 AVG, dass ein "kleiner, im Gründungsstadium befindlicher Betrieb" in "schwacher finanzieller Lage" eine "Vollstreckung in dieser Höhe bestimmt nicht überleben würde". Um das beurteilen zu können, bedarf es konkreter Angaben über die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betriebsinhabers.Es ist keineswegs offenkundig im Sinne des Paragraph 45, Absatz eins, AVG, dass ein "kleiner, im Gründungsstadium befindlicher Betrieb" in "schwacher finanzieller Lage" eine "Vollstreckung in dieser Höhe bestimmt nicht überleben würde". Um das beurteilen zu können, bedarf es konkreter Angaben über die Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse und Familienverhältnisse des Betriebsinhabers.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete ASVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983080035.X02Im RIS seit
28.10.2004