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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §8 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1507/79 E 28. September 1979 RS 3Stammrechtssatz
Hat ein Fahrzeuglenker sein Fahrzeug im Bereich einer als Gehsteig zu qualifizierenden Fläche (§ 2 Abs 1 Z 10 StVO) "geparkt", so verstößt er nicht gegen § 24 Abs 1 lit a StVO, sondern gegen dessen § 8 Abs 4, da eine Übertretung des Verbotes nach § 24 Abs1 lit a nur dann in Frage kommt, wenn ein Fahrzeug im bereich eines Straßenabschnittes gehalten oder geparkt wird, welcher überhaupt befahren werden darf.Hat ein Fahrzeuglenker sein Fahrzeug im Bereich einer als Gehsteig zu qualifizierenden Fläche (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 10, StVO) "geparkt", so verstößt er nicht gegen Paragraph 24, Absatz eins, Litera a, StVO, sondern gegen dessen Paragraph 8, Absatz 4,, da eine Übertretung des Verbotes nach Paragraph 24, Abs1 Litera a, nur dann in Frage kommt, wenn ein Fahrzeug im bereich eines Straßenabschnittes gehalten oder geparkt wird, welcher überhaupt befahren werden darf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983020007.X01Im RIS seit
28.04.2004