RS Vwgh 1983/7/1 81/02/0300

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Veröffentlicht am 01.07.1983
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Keine Kumulation einer Ermahnung nach § 21 VStG mit einer Geld- und Ersatzarreststrafe.Keine Kumulation einer Ermahnung nach Paragraph 21, VStG mit einer Geld- und Ersatzarreststrafe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1981020300.X02

Im RIS seit

23.02.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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