RS Vwgh 2007/6/28 2007/16/0048

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Veröffentlicht am 28.06.2007
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2007/16/0008

Rechtssatz

§ 1 Abs. 2 GrEStG 1987 unterwirft Rechtsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruches auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, der Grunderwerbsteuer; sie lässt daher die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Gegensatz zur formalrechtlichen des § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 zu (Hinweis auf die in Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern Band II, unter RZ 246 zu § 1 GrEStG wiedergegebene Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007160048.X01

Im RIS seit

26.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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