RS Vwgh 2007/6/28 2007/16/0048

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Veröffentlicht am 28.06.2007
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §1 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2007/16/0008

Rechtssatz

Zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 1 Abs. 2 GrEStG genügt die bloße Möglichkeit, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Verwertung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet nicht, dass ein Grundstück auf eigene Rechnung bzw. mit Mehrerlös verkauft werden muss (Hinweis auf die in Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern Band II, unter RZ 267 f zu § 1 GrEStG wiedergegebene Rechtsprechung).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007160048.X02

Im RIS seit

26.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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