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32/06 VerkehrsteuernNorm
GrEStG 1987 §1 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): AW 2007/16/0008Rechtssatz
Zur Verwirklichung des Tatbestandes nach § 1 Abs. 2 GrEStG genügt die bloße Möglichkeit, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Verwertung im Sinne dieser Bestimmung bedeutet nicht, dass ein Grundstück auf eigene Rechnung bzw. mit Mehrerlös verkauft werden muss (Hinweis auf die in Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern Band II, unter RZ 267 f zu § 1 GrEStG wiedergegebene Rechtsprechung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007160048.X02Im RIS seit
26.07.2007