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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1 Satz1;Rechtssatz
Auch die Beurteilung von Zeiten der Beschäftigungslosigkeit im Ausland als Zeiten der Arbeitslosigkeit im Ausland im Sinne des § 502 Abs 1 zweiter Satz ASVG setzt begrifflich das Vorliegen einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit unmittelbar vor der Auswanderung oder zumindest vor dem durch die im § 500 ASVG genannten Gründe noch in Österreich erfolgten Verlust der Beschäftigung oder des Erwerbes und der damit ausgelösten Arbeitslosigkeit im Inland im Sinne des § 502 Abs 1 erster Satz ASVG voraus.Auch die Beurteilung von Zeiten der Beschäftigungslosigkeit im Ausland als Zeiten der Arbeitslosigkeit im Ausland im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, zweiter Satz ASVG setzt begrifflich das Vorliegen einer Beschäftigung oder einer selbständigen Erwerbstätigkeit unmittelbar vor der Auswanderung oder zumindest vor dem durch die im Paragraph 500, ASVG genannten Gründe noch in Österreich erfolgten Verlust der Beschäftigung oder des Erwerbes und der damit ausgelösten Arbeitslosigkeit im Inland im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, erster Satz ASVG voraus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1980000129.X02Im RIS seit
24.11.2003