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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Wertung eines Verhaltes als Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs 1 lit b StVO, zu einer Entzugsdauer von 6 Monaten bei wiederholten "Alkoholdelikten" und zur berechtigten Aberkennung der aufschiebenden Wirkung bei Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit.Ausführungen zur Wertung eines Verhaltes als Verwaltungsübertretung nach Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, StVO, zu einer Entzugsdauer von 6 Monaten bei wiederholten "Alkoholdelikten" und zur berechtigten Aberkennung der aufschiebenden Wirkung bei Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982110117.X01Im RIS seit
03.11.2004