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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §64 Abs6;Rechtssatz
Mit den "Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit (§ 66)" in § 64 Abs 6 KFG sind Bedenken gegen die Verkehrszuverlässigkeit beim Lenken von Kraftfahrzeugen jener Gruppe (jener Gruppen) gemeint, für die der Antragsteller eine österreichische Lenkerberechtigung begehrt.Mit den "Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit (Paragraph 66,)" in Paragraph 64, Absatz 6, KFG sind Bedenken gegen die Verkehrszuverlässigkeit beim Lenken von Kraftfahrzeugen jener Gruppe (jener Gruppen) gemeint, für die der Antragsteller eine österreichische Lenkerberechtigung begehrt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982110014.X01Im RIS seit
03.11.2004Zuletzt aktualisiert am
25.01.2010