RS Vwgh 1983/9/8 82/15/0089

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Veröffentlicht am 08.09.1983
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §6 Abs3;

Rechtssatz

§ 6 Abs 3 ErbStG 1955 zielt auf Verhinderung einer Doppelbesteuerung (nicht auf Herstellung von Gegenrecht) ab.Paragraph 6, Absatz 3, ErbStG 1955 zielt auf Verhinderung einer Doppelbesteuerung (nicht auf Herstellung von Gegenrecht) ab.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982150089.X01

Im RIS seit

08.09.1983

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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