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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs1;Rechtssatz
Die bei einem Kanalbau während der Bauzeit zwangsläufig vorübergehend auftretenden Verkehrserschwernisse stehen einer Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung im Sinne des § 12 Abs 1 WRG 1959 nicht entgegen.Die bei einem Kanalbau während der Bauzeit zwangsläufig vorübergehend auftretenden Verkehrserschwernisse stehen einer Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung im Sinne des Paragraph 12, Absatz eins, WRG 1959 nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983070078.X03Im RIS seit
16.09.2004Zuletzt aktualisiert am
21.08.2014