RS Vwgh 2007/6/28 2006/21/0159

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Veröffentlicht am 28.06.2007
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1002;
ABGB §1005;
AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;

Rechtssatz

Schreitet eine Person in der Berufung namens der Fremden ein, ist zu berücksichtigen, dass zwischen dem Bestehen eines Vollmachtsverhältnisses (für dessen Begründung ein mündlicher Auftrag der Fremden, für sie eine Berufung einzubringen, oder eine entsprechende Ermächtigung ausreichend wären) und dessen Nachweis zu unterscheiden ist.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006210159.X02

Im RIS seit

07.09.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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