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001 Verwaltungsrecht allgemeinRechtssatz
Die Annahme, der rechtmäßige Betrieb eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens wäre mangels landesgesetzlicher Normen (hier: unmittelbar vor dem Inkrafttreten des Stmk ElekrizitätswirtschaftsG 1981) über die Tätigkeit solcher Unternehmen nicht möglich, wäre mit der Konstruktion eines freiheitlichen Rechtsstaates und mit Art 6 StGG über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger nicht vereinbar, ist doch alles, was nicht verboten ist, als erlaubt anzusehen.Die Annahme, der rechtmäßige Betrieb eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens wäre mangels landesgesetzlicher Normen (hier: unmittelbar vor dem Inkrafttreten des Stmk ElekrizitätswirtschaftsG 1981) über die Tätigkeit solcher Unternehmen nicht möglich, wäre mit der Konstruktion eines freiheitlichen Rechtsstaates und mit Artikel 6, StGG über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger nicht vereinbar, ist doch alles, was nicht verboten ist, als erlaubt anzusehen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982050130.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.12.2009