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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §49 Abs6;Rechtssatz
Im grammatikalischen Zusammenhang des dritten Satzes des § 49 Abs 6 KFG wird nicht schlechterdings die vollständige Sichtbarkeit und gute Lesbarkeit verlangt, diese Eigenschaften des Kennzeichens werden - zufolge der Verknüpfung des mit "dass" beginnenden Nebensatzes mit dem Zeitwort des Hauptsatzes - vielmehr im Zusammenhang mit der Art und Weise des Angebracht-Seins der Kennzeichentafel verlangt.Im grammatikalischen Zusammenhang des dritten Satzes des Paragraph 49, Absatz 6, KFG wird nicht schlechterdings die vollständige Sichtbarkeit und gute Lesbarkeit verlangt, diese Eigenschaften des Kennzeichens werden - zufolge der Verknüpfung des mit "dass" beginnenden Nebensatzes mit dem Zeitwort des Hauptsatzes - vielmehr im Zusammenhang mit der Art und Weise des Angebracht-Seins der Kennzeichentafel verlangt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1982030282.X01Im RIS seit
17.05.2004