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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
BauPolG Slbg 1973 §16 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1335/80 E 10. Dezember 1981 RS 1Stammrechtssatz
Ein Auftrag der Landesregierung nach § 19 Abs 4 Slbg ROG 1977 ist auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen für einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindebehörde nach § 16 Abs 3 Slbg Baupolizeigesetz vorlägen, ein solcher Auftrag aber nicht ergangen ist.Ein Auftrag der Landesregierung nach Paragraph 19, Absatz 4, Slbg ROG 1977 ist auch dann möglich, wenn die Voraussetzungen für einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindebehörde nach Paragraph 16, Absatz 3, Slbg Baupolizeigesetz vorlägen, ein solcher Auftrag aber nicht ergangen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983060080.X02Im RIS seit
12.08.2004Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009