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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 litb;Rechtssatz
Auch im Falle der Verweigerung der Atemluftprobe liegt eine Unmöglichkeit dieser Probe vor, welche zu einem Vergehen nach § 5 Abs 4 lit 5 StVO berechtigt.Auch im Falle der Verweigerung der Atemluftprobe liegt eine Unmöglichkeit dieser Probe vor, welche zu einem Vergehen nach Paragraph 5, Absatz 4, lit 5 StVO berechtigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1981020303.X04Im RIS seit
23.02.2004