Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/10/0196 E 18. April 1983 RS 1Stammrechtssatz
Welche Vorsorge nach dem Stand der Wissenschaft möglich wäre und welche Vorsorge nach der Verkehrsauffassung den Aufstellern solcher Automaten zumutbar wäre, muss durch Vernehmung eines Sachverständigen für derartige Automaten geklärt werden (hier: Staubfreihaltung von Automaten für unverpackte Süsswaren).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1983:1983100173.X03Im RIS seit
23.02.2005Zuletzt aktualisiert am
26.03.2010